Angebot
Ich biete Hilfe und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit folgenden Themen:
- Schulschwierigkeiten, Lernprobleme
- Lese-, Rechtschreibschwächen (Legasthenie)
- Rechenschwächen (Dyskalkulie)
- Entwicklungsverzögerungen
- Konzentrations-, Aufmerksamkeitsschwächen, Hyperaktivität (ADS/ADHS)
- Ängste
- Depression
- Psychosomatische Beschwerden
- Soziale Kontaktprobleme
- Aggressives Verhalten
- Traumatische Erfahrungen
- In akuten Krisen
- Begleitung bei Trennung und Scheidung
Zielgruppen:
- Kinder ab 5 Jahren
- Jugendliche
- Eltern
Psychologische Behandlung
Ziel der psychologischen Behandlung ist es, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Krisen und Problemen zu unterstützen. Ich arbeite mit Interventionen und Methoden aus verschiedenen Therapieschulen, wobei im Vordergrund eine ressourcenorientierte Arbeit steht. Dabei werden die Stärken der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt gestellt. Regelmäßige Elterngespräche sind ein wichtiger Bestandteil der Behandlung.
Ausgewählte Schwerpunkte der Behandlung:
- Spieltherapie
- Entspannungsmethoden
- Hypnotherapeutische Methoden
Speziell für schulische Probleme biete ich folgende Behandlungen für Kinder und Jugendliche an:
- Lerntherapie
- Legasthenietherapie
- Dyskalkulietherapie
Klinisch psychologische Diagnostik
Eine ausführliche klinisch-psychologische Diagnostik dient der Abklärung von Schwierigkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie der Beantwortung einer konkreten Fragestellung. Diese ist oft hilfreich, um eine individuelle Behandlung fortzusetzen.
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Im Rahmen eines Erstgesprächs bespreche ich mit den Eltern die aktuelle Problematik ihres Kindes und kläre ihr Anliegen. -
Die Diagnostikphase mit dem Kind oder Jugendlichen besteht in der Regel aus 2 bis 4 Einheiten. Mittels Verhaltensbeobachtung, Gespräch und standardisierten Testverfahren versuche ich, mögliche Ursachen bzw. Auslöser der geschilderten Probleme zu erkennen und das beobachtbare Verhalten dahingehend zu verstehen. -
In einem Abschlussgespräch mit den Eltern bespreche ich die Ergebnisse und Beobachtungen und empfehle gegebenenfalls Therapien sowie unterstützende Maßnahmen. Ich arbeite eng mit anderen Berufsgruppen zusammen und überweise bei Bedarf zu den jeweiligen Fachbereichen (z.B. Neuropädiatrie, Ergotherapie, Logopädie).
Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung
Verpflichtende Elternberatung laut § 95 Absatz 1a AußStrG bei einvernehmlicher Scheidung:
Die verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung dient zur Sensibilisierung und dem Bewusstmachen der unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder abhängig vom jeweiligen Alter.
Die Beratung wird in Form von Einzel- oder Paarberatungen angeboten. Dabei besprechen wir, wie Ihre Kinder die Trennung erleben und auf diese reagieren können. Sie erfahren auch, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung, welche als Nachweis für das Gericht gilt.